, Theotarius
(-nach 0683)

 

Familienverbindungen

Ehepartner/Kinder:
1. Unbekannt

, Theotarius 377

  • Ehe (1): Unbekannt
  • Gestorben: nach 0683
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Aufzählungszeichen  Allgemeine Notizen:

BIOGRAPHIE:

Theotarius austrasischer dux
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† nach 683


Sohn des N.N.


Hlawitschka Eduard: Seite 73
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"Die Vorfahren Karls des Großen."

4 Theotarius dux

Nachdem Irmina von Oeren (Nr. 12) im Jahre 698 das Kloster Echternach auf einem ihr daselbst gehörigen Grundbesitzanteil (portio mea in ipsa villa Epternaco, hoc est quantumcumque ex successione paterna vel materna michi obvenit, vgl. C. Wampach, Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Frühmittelalter 1, 2 Quellenband, Luxemburg 1930, Nr. 3, Seite 19 und Nr. 4 Seite 22; die in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts verfaßte Vita S. Irminae nennt Irminas Anteil ausdrücklich medietas, MG. SS. 23, Seite 49) gegründet hatte, übergaben 706 Pippin der Mittlere (Nr 16.) und seine Gemahlin Plektrud dem Kloster noch illam medietatem de ipso Epternaco, quam Theotarius quondam dux ibidem tenuit et postae filius suus Theodardus quondam nobis tradidit, preter illam rem, quam Ermina in ipso Epternaco tenuit, quantumcumque in ipsa medietate nostra...videtur esse possesio; vgl. C. Wampach, ebd., Nr 14, Seite 39. Hatte der dux Theotarius Echternach nur zur Hälfte besessen und lag 698 der andere Teil in Irminas Hand, so war eine ältere Besitzteilung vorausgegangen. Dass diese Teilung nicht zwischen Irmina und Theotarius vorgenommen worden ist - dies scheinen A. Halbedel, Fränkische Studien, Berlin 1915, Seite 17 und 22, C. Wampach, Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Frühmittelalter 1, 1 Textband, Luxemburg 1929, Seite 128 und 133, E. Ewig, Trier im Merowingerreich, Trier 1954, Seite 137 unter anderem anzunehmen -, sondern zwischen Irminas unbekanntem Vater und Theotarius erfolgte, ergibt sich einerseits schon aus den Lebensdaten der genannten Personen - 682/83 schenken Theotarius und sein Sohn Theotard an das Kloster Weißenburg (vgl. C. Zeuss, Traditiones possessionesque Wizenburgenses, Speyer 1842, Nr. 213, Seite 204), 706, zur Zeit der Ausstellung der Pippin-Urkunde für Echternach, scheinen dann beide schon verstorben gewesen zu sein, während Irmina hingegen noch nicht als quondam bezeichnet ist - wie andererseits auch aus den älteren fränkischen Erbgewohnheiten, die eine Tochter vom Landerbe ausschlossen, falls ein Sohn vorhanden war, so dass Irmina nicht neben Theotarius hatte erben können. Außerdem zeigt die von Irmina 698 gebrauchte Formel für ihren Besitzanteil in Echternach - quantumcumque ibidem ex successione paterna vel materna michi obvenit -, dass sie offenbar Alleinerbin dieser portio gewesen ist. Denn die sonst übliche Formel bei Erbgut, das man direkt nach einer Teilung empfängt, heißt: portionem meam, quam contra NN (germanum bzw. germanam bzw. allodiones) in pertem recepi! Es muß also jene Erbteilung bereits in der Generation vor Irmina gelegen haben; und Theotard hat also seinen väterlichen Anteil an Echternach der Tochter seiner Cousine, das heißt Plektrud, und deren Gemahl übertragen, und von jenen wurde er zur weiteren Ausstattung der Stiftung Irminas, der Mutter Plektruds, verwendet.

oo N.N.


Kinder:

Theodardus
† vor 706

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Aufzählungszeichen  Bekannte Ereignisse in seinem Leben waren:

• Beruf: austrasischer dux.


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Theotarius heiratete.




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