Familienverbindungen
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Ehepartner/Kinder:
1. Unbekannt
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Bertrada die Ältere 377
- Geboren: um 0670
- Ehe (1): Unbekannt
- Gestorben: nach 0721 etwa 51 Jahre alt
Allgemeine Notizen:
BIOGRAPHIE:
Bertrada die Ältere Stifterin von Prüm ------------------------ um 670 † nach 721
Tochter des Seneschalls Hugobert und der Irmina von Oeren
Hlawitschka Eduard: Seite 76 ***************** "Die Vorfahren Karls des Großen."
22 Bertrada die Ältere
Ihre Abstammung wird ermittelt bei E. Hlawitschka, Zur landschaftlichen Herkunft (wie in Nr. 4), Seite 1-17.
Bertrada stiftete im Jahre 721 gemeinsam mit ihrem Sohn Heribert in Prüm ein Kloster, das sie mit einer Reihe von Gütern beziehungsweise Güteranteilen an verschiedenen genannten Orten des Mittelmosel-Eifel-Gebietes dotiert haben und dass diese Kloster nach einigen Jahren eingegangen sein muß, da nämlich König Pippin der Jüngere 752 davon sprach, dass er das Kloster Prüm neu errichtet habe. Im Jahre 762 zeigten dann König Pippin und seine Frau Bertrada die Jüngere, Enkelin Bertradas der Älteren, dass sie gemeinsam durch ihre Väter in Rommersheim bei Prüm und in Rheinbach südwestlich von Bonn begütert waren.
Werner, Matthias: Seite 31,83,236,268-272 ************** "Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Die Verwandtschaft Irminas von Oeren und Adelas von Pfalzel. Personengeschichtliche Untersuchungen zur frühmittelalterlichen Führungsschicht im Maas-Mosel-Gebiet"
Aber auch für Bertrada die Ältere und Crodelind und ihre Familien wäre jeweils eine führende Stellung vorauszusetzen. Bertradas Sohn Charibert war Graf in Laon; ihre Enkelin Bertrada die Jüngere wurde durch ihre Ehe mit Pippin III. die Gemahlin des ersten im Gesamtreich anerkannten fränkischen Königs aus karolingischem Hause. Die Dotierung Echternachs bildete nur einen Teil ihres Gesamtbesitzes [223 Ausgeklammert sei an dieser Stelle noch die Frage nach den Erbgütern der als Töchter Irminas angesehenen Adela von Pfalzel, Chrodelind, Plektrud und Bertrada die Ältere und dem daraus für Irmina zu erschließenden Besitz, da hierzu wie auch für etwaige andere erbberechtigte Nachkommen Irminas keine Zeugnisse vorliegen, die sich unmittelbar auf die Person Irminas bzw. ihrer Verwandtschaft beziehen.]. Weitere Aufschlüsse zu ihrer Person suchten Halbedel und Wampach dadurch zu gewinnen, daß sie den Vermerk Signum + Chrodelande in der Zeugenliste der Ausstattungsurkunde Bertradas der Älteren und ihres Sohnes Charibert für das Kloster Prüm von 721 auf Crodelinde bezogen und verwandtschaftliche Beziehungen Crodelinds zu Bertrada und den übrigen in der Zeugenliste genannten Personen annahmen [269 Beyer 1 Nr. 8 Seite 11. Halbedel Seite 23 Anm. 20 sah in den beiden anderen noch genannten Zeugen Bernarius und Theodericus weitere Söhne Bertradas der Älteren und in "Chrotlind" die Frau des Bernarius. Theoderich und Bertradas sicher bezeugter Sohn Charibert/Chardrad setzte er gleich mit den beiden Tradenten Theoderich und Haribert, die vor 777 in Blittersdorf, Auersmacher (Kr. Saarbrücken) und Saargemünd Besitz an Fulrad von Saint-Denis übertrugen, vgl. Tangl (wie oben Seite 137 Anm. 460) Seite 208. Zurückhaltender hinsichtlich einer Identität Crodelinds mit dem Zeugenhelfer von 721 und verwandtschaftlicher Beziehungen zu Bertrada der Älteren äußerte sich hingegen Wampach 1, 1 Seite 126 Anm. 2.]. Diese Ergebnisse werden insbesondere von Levillain und Hlawitschka übernommen, die die Zeugenhilfe Crodelinds als Konsens zu der Stiftung der Bertrada deuteten und hierin ein zusätzliches Argument für die Annahme verwandtschaftlicher Verbindungen zu der Gründerin von Prüm sahen. Zur Herkunft Bertradas ist bekannt, daß ihr Vater Charibert ein Sohn der ersten Gründerin von Prüm, Bertrada der Älteren, war. Bei Chariberts bzw. Bertradas der Älteren Verbindungen zum karolingischen Haus wurden mehrere Deutungen vorgeschlagen. Bei der Suche nach einer Seitenverwandtschaft, die keine Blutsverwandtschaft schuf und dennoch die Möglichkeit gemeinsamer Erbgüter bot, richtete Hlawitschka seinen Blick auf die Familie Plerktruds, die Gemahlin Pippins II., die wie Bertrada die Ältere im Mittelmosel-Eifel-Gebiet begütert gewesen sei. Ausgehend von der Annahme, auch Karl Martell habe als Sohn Pippins II. und dessen Nebenfrau Chalpaida durchaus Besitz Plektruds erlangen können, hielt er Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Plektrud und Bertrada der Älteren für die einfachste Erklärung der gemeinsamen Besitzrechte König Pippins und Bertradas der Jüngeren. Als nächstliegende und wahrscheinlichste Möglichkeit verwandtschaftlicher Verbindungen sah er an, daß Plektrud und Bertrada die Ältere Schwestern gewesen seien [398 Hlawitschka, Herkunft Seite 8ff., Ders., Vorfahren Seite 55f., 72f. (Stemmma), Ders. Merowingerblut Seite 72ff., 77 sowie zuletzt ausführlich Ders., Studien Seite 38ff.]. Dieser, jüngst von Hlawitschka noch einmal eingehend begründeten Deutung ist die seitherige Forschung überwiegend gefolgt [399 Vgl. oben Seite 29 mit Anm. 73 sowie Rotthoff (wie Anm. 202) Seite 218 und Ders. (wie Anm. 200) Seite 5f. Ablehnend äußerte sich hingegen vor allem Eckhardt, Studia Seite 102ff., dessen gegenteilige Auffassung, Bertrada die Ältere sei eine Tochter König Childerichs II. und somit merowingischer Abstammung gewesen, jedoch von Hlawitschka, Studien Seite 31ff. überzeugend als unhaltbar erwiesen werden konnte.]. Bertrada, die derart als Schwester Plektruds erschlossen wurde, gilt aufgrund dieser genealogischen Einordnung zugleich auch als eine weitere Schwester Adelas von Pfalzel. Weitgehend entfallen muß vor allem das zunächst naheliegende Argument, Adela wie Bertrada die Ältere hätten jeweils eine Schwester Crodelind gehabt [400 Zu diesem auf den ersten Blick als besonders tragfähig erscheinenden Argument vgl. etwa Hlawitschka, Merowingerblut Seite 77, der umgekehrt von einer Geschwisterschaft Bertradas und Adelas, in der für Bertrada erschlossenen und der für die Schenkerin Attala von 704 sicher bezeugten Schwester Crodelind eine zusätzliche Bestätigung der Identität Adelas und Attalas sieht; vgl. auch oben Anm. 154.]. Diese Annahme beruht hinsichtlich Adelas auf einer fraglichen Personengleichsetzung und stützt sich, was Bertrada die Ältere annbetrifft, auf eine wohl unzutreffende Deutung der Zeugenreihe in Bertradas Urkunde für Prüm von 721 [401 Vgl. oben Seite 207ff., 238ff.]. Wenig besagt schließlich auch die Tatsache, daß Bertrada die Ältere und Adela von Pfalzel jeweils an der mittleren Mosel und im Bittgau begütert waren. Die Klostergründung Bertradas in Prüm ging offensichtlich bald nach 721wieder ein. Die Gegenüberstellung der Nachrichten vonn 721 und der Angaben von 762 zeigt, daß die von Bertrada der Älteren einbehaltene Hälfte ihrer Erbportion in Rommersheim nach der Auflösung des Klosters offensichtlich wieder mit der an Prüm geschenkten zweiten Hällfte vereint wurde und daß die ggesamte Erbportionn Bertradas der Älteren über Charibert an dessen Tochter Bertrada die Jüngere gelangt war. Die Teilung der villa Rommersheim in zwei Besitzanteile ist somit spätestens in der Generation Bertradas der Älteren anzusetzen [411 Dieser Generation gehörte mit weitgehender Sicherheit auch der unmittelbare Vorbesitzer Karl Martells an, da Karl und Charibert, wie die Anm. 408 zitierten Passagen der Urkunde von 762 zeigen, Angehörige derselben Generation waren. Die theoretisch bestehende Möglichkeit, daß bereits zwischen Karl Martell und Bertrada der Älteren geteilt wordenw ar, dürfte demgegenüber gänzlich unwahrscheinlich sein.]. Die einfachste denkbare Form verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen König Pippin und Bertrada der Jüngeren ist, daß beide einen gemeinsamen Urgroßvater hatten, unter dem der Besitz in Rommersheim noch vereint war [412 Von dieser Annahme gehen auch die meisten der von Hlawitschka, Herkunft Seite 4ff. zitierten Deutungsvorschläge der älteren Forschung aus; vgl. auch Dens., Merowingerblut Seite 73.]. Es fällt auf, daß von den beiden Besitzannteilen der eine ungeteilt über Karl Martell an Pippin vererbt wurde und daß der andere, der bei der Gründung Prüms in zwei Hälften aufgespalten und nach der Aufhebung des Klosters wieder vereint worden war, gleichfalls ungeteilt an Bertrada die Jüngere fiel [413 So hätte etwa Karl Martell seine portio in Rommersheim unter seine aus seiner Ehe mit Chrotrud stammenden Kinder Karlmann, Pippin und Hiltrud aufteilen bzw. auch seine aus anderen Verbindungen stammenden erbberechtigten Nachkommen daran beteiligen können. Ein ähnliches Bild würde sich für Bertrada die Ältere ergeben, sofern man mit Bornheim gen. Schilling Seite 114 aus dem Wortlaut der kopial überlieferten Schenkungsurkunde Bertradas an Echternach von 721: Ego Berta ... et filius meus Chardradus et Harbertus folgert, daß 721, das heißt zur Gründungszeit von Prüm, von den Söhnen Bertradas noch Chardrad und Charibert am Leben waren. Sehr wahrscheinlich aber verdient die von Wampach 1, 2 Nr. 33 Seite 77 vorgeschlagene Konjektur Chardradus (qui) et Harbertus gegenüber dieser Deutung den Vorzug.]. Erkennt man hierin ein gewisses Interesse, die beiden Anteile bei Erbbteilungen ungeteilt zu belassen, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß bereits der Erblasser Bertrada die Ältere nur über den an Bertrada gelangten Anteil im Rommersheim verfügen konnte, die Teilung also schon eine Generation vor Bertrada der Älteren stattgefunden hatte [414 Die Möglichkeit, die insbesondere Eckhardt, Merowingerblut 1 Seite 19ff. und Ders., Studia Seite 104ff. seinen jeweiligen Deutungsversuchen zugrundegelegt hatte, wurde auch von Hlawitschka, Herkunft Seite 13 Anm. 50 und Dems., Studien Seite 40ff., vgl. dazu Anm. 415, erwogen, aber als weniger wahrscheinlich beurteilt. In seiner älteren Studie verwies Hlawitschka hierfür vor allem auf Angaben zu den 721 von Bertrada der Älteren an Prüm vergabten Güter wie quicquid nobis obtingit oder nobis obtingit legitmo, die eher "auf eine jüngere, nicht auf eine schon eine Generation zurückliegende Teilung hindeuten" dürften. Doch sind diese Wendungen im Vergleich zu sonstigen urkundensprachlichen Formulierungen über Erbgüter und Erbteilungen sehr allgemein gehalten, vgl. etwa die Anm. 305,311,313 und oben Seite 127 mit Anm. 414 zitierten Beispiele. Dem entspricht der gleichfalls wenig präzise zusammenfassende Herkunftsvermerk: quicquid in ipsis villis antecessores nostri ibidem tennuerunt. Man wird aus diesem unbestimmten Angaben kaum genauere Schlüsse auf den Zeitpunkt und die Art der Teilung ziehen wollen. Dies gilt insbesondere für die Rommersheimer Güter, zu denen lediglich vermerkt ist: de nostra portionne medietate! Läßt dieser Hinweis den zeitpunkt der Teilung gänzlich offen, so wäre bei strenger wörtlicher Interpretation aus dem Fehlen zusätzlicher Angaben wie nobis obtingit legitimo und ähnlichem vielleicht sogar eher umgekehrt auf eine bereits weiter zurückliegende Teilung zu schließen. Ein weiteres Argument für einen Ansatz der Erbteilung erst in der Generation Bertradas der Älteren sieht Hlawitschka, Studien Seite 43 in der Verwendung des Begriffs portio für die 762 vergabten Güter in Rommersheim und Rheinbach, der darauf verweise, daß diese Besitzanteile König Pippin und Bertrada der Jüngeren als ehemalige Teilstücke bewußt gewesen seien, wobei "ehemalige Besitzzusammengehörigkeiten auch wiederum nicht zu lange bewußt geblieben sein dürften". Da in der Urkunde von 762 das Wort portio ohne jeden Bezug auf eine Erbteilung verwandt ist, fragt sich jedoch, ob an dieser Stelle nicht eher die allgemeinere Bedeutung des Begriffs im Sinn eines Anteils an der Gesamtheit der an einem Ort befindlichen Liegenschaftenn mit Zubehör zugrundeliegt; vgl. dazu die oben Anm. 124 erwähnten Beispiele.]. In diesem Falle wären - wiederum als einfachste Möglichkeit verwandtschaftlicher Beziehungen - bereits Karl Martell und Charibert von Laon Urenkel des gemeinsmaen Vorbesitzers gewesen [415 Der verfehlte Versuch von Eckhardt, Studia Seite 96ff., 102ff., diese Teilung unter Chlodwigs II. Söhnen Childerich II. (662-675) und Theuderich III. (673-690/91) anzusetzen, wurde von Hlawitschka, Studien Seite 33ff. überzeugend zurückgewiesen. Ebd. Seite 40ff. mit Anm. 161 diskutiert Hlawitschka, von den sicher bezeugten arnulfingisch-pippinidischen Vorfahren Karl Martells ausgehend, verschieden M¶glichkeiten von Erbteilungen in der Generation der Eltern Pippins II. und Bertradas der Älteren. Er zeigt dabei auf, daß von den bekannten Nachkommen Arnulfs von Metz und Pippins I. her keine Möglichkeiten bestehen. Bertrada die Ältere in die arnulfingisch-pippinidische Vorfahrenschaft Karl Martells einzugliedern und daß die Annahme unbekannter Familienangehöriger, von denen die Güter Bertradas der Älteren stammen könnten, mit den überlieferten Personenzeugnissen wie auch mit dem fränkischen Erbrecht nur schwer vereinbar sei; vgl. zu den erbrechtlichen Bedenken jedoch oben Seite 131 mit Anm. 430. Daß Karl Martell die Besitzanteile in Rommerheim und Rhgeinbach über Familienangehörige seiner väterlichen Vorfahrenschaft - der dann auch Bertrada die Ältere zuzuweisen wäre - erhalten hatte, ist allerdings nur eine von mehreren Möglichkeiten. Ebenso ist es denkbar, daß die Teilung in der Generation seiner Großeltern mütterlicherseits stattgefunden hatte; vgl. dazu unten Seite 280 mit Anm. 436.]. Nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen waren bis in den Beginn des 8. Jahrhunderts Ehen unter Urenkeln, das heißt Verwandten dritten Grades (kanonischer Zählung) zulässig. ooN.N. † Kinder:
Heribert Graf von Laon †
Bekannte Ereignisse in ihrem Leben waren:
• Beruf: Stifterin von Prüm.
Bertrada heiratete.
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