, Eberhard, Graf
(-nach 0898)

 

Familienverbindungen

Ehepartner/Kinder:
1. Adallind

, Eberhard, Graf 377

  • Ehe (1): Adallind
  • Gestorben: nach 0898
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Aufzählungszeichen  Allgemeine Notizen:

BIOGRAPHIE:

Eberhard Graf
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- nach 898


Sohn des Grafen N.N.
Jedenfalls scheint Eberhard III. ein Ur-Ur-Enkel eines der Eticho-Söhne Batticho, Hugo oder Haicho zu sein (Vollmer Seite 177).


Büttner Heinrich:
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"Geschichte des Elsaß"

Die Abtei Münster im Gregoriental war bereits 898 wieder im Besitz des Grafen Eberhard.

Vollmer Franz: Seite 176-178
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"Die Etichonen"

Graf Eberhard III. übernimmt die Eigenkirchenrechte der Abtei Lüders/Lure, die der etichonen-blütige KAROLINGER-Herrscher Lothar II. seiner Konkubine Waldrada übergeben hatte, bei deren Rückzug ins Kloster Remiremont nach Lothars Tode "consanguinitatis occasione".
Der Blutzusammenhang der von Eberhard III. ausgehenden gut bezeugten Nachkommenschaft mit den frühen ETICHONEN dürfte an sich kaum geleugnet werden können, die Frage, wie Eberhard im einzelnen abgeleitet werden muß, findet aber keine klare Antwort durch eindeutige Quellen und hat so mehr oder weniger willkürliche Annahmen gezeitigt.
Mit diesem Grafen Eberhard nun setzt um 860 die dritte etichonen-blütige Familiengruppe ein. Von nun an ist der Boden der Überlieferung nicht mehr wesentlich unterbrochen, und es bereitet keine größeren Schwierigkeiten, die Linie unter Aussparung eventuell noch ungelöster Nebenprobleme vom 9. Jahrhundert zu den Nachkommen der Hauptlinie im 12. und 13. Jahrhundert durchzuziehen. Für Eberhard und beide folgenden Generationen liefert die Vita S. Deicoli der hochburgundischen Abtei Lure/Lüders das Nachrichtengerüst, das durch Urkundenangaben weitgehend in seiner Geschichtlichkeit gesichert werden kann.
Graf Eberhard III., "comes ...bellipontes de Alsaciae partibus", hat enge Beziehungen zu Hochburgund, wo er um 860/70 die Abtei Lure/Lüders nach Abtreten von Lothars II. Konkubine Waldrada wegen Verwandtschaft mit dieser usurpiert. Seine Gemahlin Adallinda, von der er einen Sohn Hugo hat, wird von ihm verstoßen; er nimmt eine Ersteiner Nonne zu sich. Möglicherweise ist Eberhard mit dem gleichnamigen Ortengaugrafen von 888 identisch; er hätte dann also den elsässischen Nordgau und die östlich des Rheins benachbarte Ortenau gleichzeitig verwaltet, 898 ist er jedenfalls noch am Leben. Der "illustris comes Eberhardus" ist zu diesem Zeitpunkt Eigenkirchenherr-Laienabt des Klosters Münster im Gregoriental und tritt auch in Straßburg als "illustrissimus comes" auf.

Borgolte Michael
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"Die Grafen Alemanniens"

EBERHARD (I)
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belegt als Graf 886 IV 14 - 898 111 14,
Oberer Aargau 886 IV 14 - 894 VIII 26,
Ortenau 888 V 26

Belege mit comes-Titel: W II Nr. 650 (= Fontes rerum Bernensium I Nr. 66), D Arn. Nr. 24 (= Regesta Alsatiae I Nr. 632), UB Zürich I Nr. 153, DD Arn Nrn. 88 (= Regesta Alsatiae I Nr. 643), 130 (= W II Nr. 695), Regesta Alsatiae I Nr. 650, Vita S. Deicoli 677-679 capp. 12 f.

Literatur:
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Krüger, Zähringer I 589-592 - Schulze, Gaugrafschaften 4 - Büttner, Geschichte des Elsass 154 mit A. 251 - Feger, Geschichte I 236,190 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 5 mit A. 9 - Vollmer, Etichonen 178 - Krebs, Geschichte der Ortenau 138 - Keller, Einsiedeln 15f. - Wilsdorf, Les Etichonides 31f. - Flatt, Oberaargau 21 - Peyer, Zürich im Früh- und Hochmittelalter 173 - Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 37-41,45 - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. XI

In zwei Diplomen König ARNULFS von 891 (Nr. 88) und 894 (Nr. 130) werden die Tradita "im oberen Aargau" und in comitatu Eburhardi (Hebarhardi) lokalisiert. Damit ist die Grafschaft Eberhards deutlich vor der im Augstgau abgesetzt, welche in anderen Urkunden ARNULFS einfach dem pagus Aargau zugeordnet wurde (Chadaloh II). Dem entspricht, dass in einer St. Galler Tauschurkunde aus dem Jahr 886, in der es um Liegenschaften im heutigen Kanton Bern geht (W II Nr. 650), Eberhard in der Grafenformel erscheint (s.a. Art. Adalgoz). Etwa gleichzeitig mit den Oberaargauer Belegen ist ein Graf Ebarhart/Eberhardus etc. im Elsaß und in der Ortenau bezeugt. Abermals aus einem Herrscherdiplom vom 26.5.888 geht hervor, dass der Priester Isanpreht auf Bitten des Grafen Ebarhart in pago Mortunouua vocato in comitatu Ebarhardi in locis Ouuanheim et Baldanheim nominatis hobas VIII erhalten habe (D Arn Nr. 24). Isanpreht soll nach dem Willen des Königs das Recht haben, den Besitz einem seiner Verwandten zu hinterlassen; nach beider Tod sind die Hufen in der Ortenau aber für das Marienkloster in Straßburg bestimmt. 10 Jahre darauf tradierte Herimuodt dem Kloster Münster im Gregoriental, das unter der Leitung Graf Eberhards und Abt Engilfrids stand, einen Teil seines Besitzes in den elsässischen Ortschaften Egisheim und Türkheim und erhielt von der Abtei die Güter und weiteren Klosterbesitz in Altdorf gegen Zins zurück (Regesta Alsatiae I Nr. 650). Die in der Urkunde dokumentierte Handlung fand am 14.3.898 in civitate Strazbuurug presente illustrissimo comite Eberhardo statt; unter den testes idonei steht der Graf an erster Stelle. Die Identität des Münsterer Klostervorstehers mit dem Grafen in der Ortenau wird dadurch sehr wahrscheinlich, dass Isanprehts Güter dereinst an ein Kloster in Straßburg fallen sollten, wo Eberhard als illustrissimus comes auftrat. Andererseits möchte ich für sicher halten, dass auch der Graf im Oberaargau mit dem Amtswalter im Elsaß und in der Ortenau personengleich gewesen ist. In dem obengenannten Diplom ARNULFS von 891 ist es nämlich monasterium Argentinensis civitatis, ubi principalis episcopii sui (sc. Biscnoi Baldrams) sedes est, also die Kirche von Straßburg, die Besitz im Aargau erhält.
Mit dieser Deutung der Belege werden bereits von anderer Seite vorgebrachte Vermutungen über eine Identität des Aargauer und des Elsässer (Flatt) bzw. des Elsässer und des Ortenauer Grafen (Vollmer) verdichtet. Den elsässischen Eberhard konnte die Forschung überzeugend in das Geschlecht der ETICHONEN einordnen (Vollmer, Büttner; vgl. aber Wilsdorf). Nähere Aufschlüsse über ihn und seine Familie gibt die Vita S. Deicoli aus der burgundischen Abtei Lure/Lüders. Demnach hat comes Heberardus, der regnum Burgundionuem frequepitare erat solitus, von Waldrada, der Friedelfrau oder Konkubine, seiner Verwandten, Kloster Lüders erhalten und seinen Nachkommen vererbt. Wenn man der Chronologie der Vita folgen darf, übergab Waldrada Eberhard die Abtei, nachdem Lothar II. verstorben (869 VIII 8) und sie selbst in das Damenstift Remiremont eingetreten war (Vita 679 Z. 25-31).
Die Grafenstellung Eberhards geht im Oberen Aargau bereits in die Zeit KARLS III. zurück. Als nach dem Tod des abgesetzten Kaisers König Rudolf I. von Burgund nach Toul vorstieß, mußte ARNULFS Herrschaft im Elsaß gefährdet erscheinen. Der ostfränkische König scheint deshalb Eberhard, der sich in den burgundisch-elsässischen Verhältnissen bestens auskannte und schon länger als Aargauer Graf Nachbar des transjuranischen comes bzw. marchio Rudolf gewesen war, vor oder im Mai 888 mit der Grafengewalt im Unterelsaß (Straßburg) und in der Ortenau ausgestattet zu haben. Dabei hat ARNULF wohl auch das Elsaß administrativ in Nordgau und Sundgau aufgeteilt. Ob der Nordgau, die Ortenau und der Obere Aargau, die durch verschiedene Zeugnisse der Grafengewalt Eberhards zugeordnet werden, jeweils eigene Grafschaften gebildet haben oder zusammen den Comitat Eberhards ausmachten, läßt sich bei den spärlichen Zeugnissen für die drei Landschaften nicht entscheiden (Borgolte).
Vom 27. Juni 889 datiert eine Züricher "Privaturkunde", die hier abschließend erörtert werden muß. Die von Ludwig dem Deutschen gegründete Frauenabtei SS. Felix und Regula, der zunächst die Königstöchter Hildegart und Berta und dann Richgard, die Tochter des elsässischen Grafen Ercangar und Gemahlin KARLS III., vorgestanden hatten, wurde nach dieser Quelle zum gegebenen Zeitpunkt von Eberbart comes cum advocatu suo Adalberto geleitet (UB Zürich I Nr. 153). Eberhart hatte offenbar die Nachfolge Richgards nach deren Entlassung durch KARLS III. bzw. nach dem Sturz des Kaisers angetreten; eine solche Stellung kann er wohl nur durch König ARNULF erhalten haben, so dass der Schluß auf eine Identität Eberbarts mit Eberhart, naheliegt. Die Vermutung wird noch verstärkt durch die Beobachtung, dass die ETICHONEN im Elsaß seit langem mit den Verwandten Richgards, den "ERCHANGAREN", konkurriert hatten, diese aber nach Richgards Rückzug nach Andlau politisch entmachtet gewesen zu sein scheinen (s. Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 25-46). Nach der Züricher Urkunde kann Eberhard freilich noch nicht als Graf im Zürichgau bestimmt werden (so Krüger). In der Forschung hat man ihn überdies als Stammvater der NELLENBURGER (zuletzt Feger, vgl. aber Krüger; Hils, Nellenburg 47) und Verwandten Reginlinds, der Gemahlin der schwäbischen Herzöge Burchard II. und Hermann I., betrachtet (vgl. Keller 21f.; Zotz, Breisgau 86f.). Der Versuch, Eberhard als Vater der Reginlind zu erweisen (Neugart, Episcopatus Constantiensis I 184-186; Stälin, Geschichte I 553; danach Ringholz, Einsiedeln 33, Peyer,), oder die Vermutung, er sei deren Bruder gewesen (von Wyss, Abtei Zürich 16 A. 82; vgl. aber Siegwart, Chorherren 184 A. 5), haben sich allerdings nicht durchsetzen können. In die Zeit Eberhards fällt auch ein Diplom ARNULFS von Kärnten, nach dem ein Graf Eberhard (II) in der Hattenhunta bzw. im Sülchgau amtiert hat. Eine Identität mit Eberhard ist möglich, kann aber nicht hinreichend begründet werden (anders Krüger 589f., vgl. Kimpen, Königsgenealogie 49f.).

oo Adellinda
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Kinder:

Hugo
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Literatur:
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Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 470 -


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Eberhard heiratete Adallind.




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