Pfeil
IM THURGAU, Adalbert (I.), Graf
(-0846)
IM THURGAU, Adalbert (II.) der Erlauchte, Graf
(-0900/0906)
VON RÄTIEN, Burchard (I.), Markgraf
(0855/0860-0911)

 

Familienverbindungen

Ehepartner/Kinder:
1. VON SACHSEN, Liutgard

VON RÄTIEN, Burchard (I.), Markgraf 377

  • Geboren: 0855-0860
  • Ehe (1): VON SACHSEN, Liutgard im Jahr 0882
  • Gestorben: 5. Nov. 0911 im Alter von 56 Jahren

Aufzählungszeichen   seine Todesursache war hingerichtet.

Bild

Aufzählungszeichen  Allgemeine Notizen:

BIOGRAPHIE:

Burchard I. Herzog von Schwaben (909-911)
-------------- Markgraf von Rätien
855/60-5.11.911 hingerichtet Graf im Thurgau und der Baar



Sohn des Grafen Adalbert II. der Erlauchte im Thurgau; Urenkel des Markgrafen Hunfried I.


Burchard I. folgte dem WELFEN Ruadulf als dux in Rätien, dem keine Grafen unterstellt waren. 903 erschien er in dem DLK 20 als "marchio Curiensis Retiae", während er in einer Privaturkunde aus St. Gallen vom 28. Dezember 909 den Titel "dux" erhielt. Der angeführte "dux"-Titel bezog sich dabei nicht auf Schwaben, sondern auf Rätien, wo die Abtei Pfäfers lag. Der Titel "dux" und "marchio" bezog sich dabei auf die Verwaltung des Grenzgebietes Rätien. Neben Rätien verwaltete er auch noch eine Grafschaft im Baar, für die er den "comes"-Titel führte. Gegen die Annahme des schwäbischen Herzogstitel spricht auch die Tatsache, dass die von mehreren Bischöfen und Grafen besuchte Versammlung in St. Gallen vom 28. Dezember 909 nicht von Burchard geleitet wurde. In einem Tauschvertrag von 904 begegnete er schließlich als Vogt der schwäbischen Güter des Klosters Lorsch. Im Jahre 910 kämpfte ein schwäbisches Heer gegen die Ungarn, wobei Graf Gozbert an der Spitze des Aufgebotes stand. Burchard war um die Jahrhundertwende der mächtigste und angesehenste Große in Schwaben, strebte nach der Herzogswürde und geriet gegen die AHALOLFINGER und den Bischof Salomo III. von Konstanz, die Anhänger des späteren Königs KONRAD I. waren. Gegen Burchard I. setzten KONRAD und Salomo nicht nur die eigenen Kräfte, sondern auch die von ihnen usurpierte königliche Autorität ein. Burchardunterlag, wurde auf einem schwäbischen Landtag des Hochverrats für schuldig befunden und auf Betreiben des Grafen Anselm von Nagold (Stammvater der Pfalzgrafen von Tübingen) mit dem Bruder und seiner zur karolingischen Reichsaristokratie mit weitreichenden Verwandtschaftsbeziehungen gehörenden Schwiegermutter Gisela hingerichtet; der junge Burchard und seine Frau Regilinde konnten zu ihrer Verwandtschaft nach Italien fliehen, verloren aber ihren Besitz in Schwaben und Rätien. Die Beseitigung Burchards scheint fast als eine Vorbedingung für das Königtum KONRADS, der Weihnachten 911 am Bodensee verbrachte und Kunigunde, die Schwester Erchangers und Witwe Liutpolds von Bayern, heiratete, gewesen zu sein.
Während die Annales Alamannici berichten, Burchard sei nach einem ungerechten Urteile von Anselm getötet worden, ist er nach Hermann von Reichenau in einem Tumult umgekommen, der bei einer von ihm selbst einberufenen Versammlung entstanden war.

Borgolte Michael: Seite 85-87
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"Die Grafen Alemanniens"

BURCHARD
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(Westen der Bertoldsbaar 889, + 911)

Belege mit comes-Titel:
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W II Nr. 673, UB St. Gallen Süd I Nr. 51, D LdK Nr. 20 (= W II Nr. 726, auch mit marchio-Titel), W II Nr. 729, BU I Nr. 86 (= CL I Nr. 59), DD LdK Nrn. 45 (= W II Nr. 748), 65 (= W II Nr. 755), Lendi, Untersuchungen 188f. (Annales Alamannici, Cod. Modoctiensis ad a. 911, Annales Laubacenses ad a. 911), ? D LdK Nr. 82

Belege ohne comes-Titel:
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D Arn Nr. 111 (= W II Nr. 688), D LdK Nr. 38 (= W II Nr. 741, mit marchio-Titel), W II Nr. 761 (= ThUB 1 Nr. 163, UB St. Gallen Süd I Nr. 58, BU I Nr. 89, mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon 112 ad a. 911 (mit dux-Titel), Bernoldi Chronicon 422 ad a. 911 (mit dux-Titel), Annales Colonienses 98 ad a. 911, ? W II Nr. 709 (mit praeses-Titel), ? DD LdK Nrn. 23, 44, ? Codice Necrologico-Liturgico Brescia 62 (fol. 34v), ? Mooyer, Nekrologium Weißenburg 38 ad 5.11.

Literatur:
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Stälin, Geschichte 1 330 - Baumann, Gaugrafschaften 13, 156 - Dümmler, Ostfrk. Reich III 569f. - Baumann, Erchanger und Berchtold 262f. - Zeller, Salomo III. 82-87 - Tellenbach, Königtum und Stämme 52 Nr. 29c - Meyer-Marthaler, Rätien 73 mit A. 190,76,78,87 mit A. 224 - Jänichen, Baar und Huntari, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - Schulze, Grafschaftsverfassung 123,140,330 mit A. 145 - Zotz, Breisgau 64f.,75f. - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs I 91f. - Borst, Pfalz Bodman 208, 210f. - Goetz, "Dux" und "Ducatus" 17,307,327f. - Maurer, Herzog von Schwaben 30,36,48, 129f. u.ö. - Brunner, Oppositionelle Gruppen 168 - Borgolte, Das Königtum am oberen Neckar 72 - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v. - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen

Im zweiten Jahr König ARNULFS (889) fand nach einer St. Galler Notitia ein placitum in pago, qui dicitur Para, in uilla nuncupata Durroheim, coram Burghardo comite, filio Adalberti illustris, statt, bei dem die Rechte an der Kirche von L¶ffingen geklärt wurden (W II Nr. 673). Nach dem Wortlaut der Urkunde zu schließen, hat Burchard Grafschaftsrechte über (Bad) Dürrheim und Löffingen ausgeübt; er kann so als Amtswalter im Westen der Bertoldsbaar bestimmt werden (zum Comitat s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 157). Burchards Vater, Adalbert (II) "der Erlauchte", ist in der näheren Umgebung der beiden Ortschaften noch im Juni 889 (D Arn Nr. 48) als Graf bezeugt; es könnte sein, dass Adalbert neben dem Comitat im Osten der Bertoldsbaar zeitweise auch die Grafschaft im Westen verwaltet hat. Da er im Thurgau noch einige Zeit später, vielleicht bis ins Jahr 893, belegt ist, könnte Burchard Adalberts Aufgaben im Westen der Bertoldsbaar schon zu dessen Lebzeiten übernommen haben. Neben W II Nr. 673 ist kein weiteres Zeugnis für Burchard in der Baar erhalten geblieben; zu Unrecht haben deshalb Jänichen und Schulze die Amtsführung mit 889 und 901 bzw. 889 und 893 begrenzt (Jänichen, Tafel; Schulze 123, wohl nach Meyer-Marthaler 76, vgl. aber Baumann, Gaugrafschaften 156, Stälin 330). Vielleicht war allerdings der Spitzenzeuge Purchart preses in einer St. Galler Urkunde von ?897 (W II1 Nr. 709), die sich auf ein Rechtsgeschäft im Thurgau und im Linzgau bezieht, mit Burchard identisch (zum Titel s. Artt. Gozbert I, Otwin, Pirihtilo).
Im Thurgau folgte Adalbert (III) auf Adalbert (II) "den Erlauchten". Der naheliegende Schluß, dass der jüngere Adalbert daher ein Bruder Burchards gewesen ist, wird durch eine Nachricht der Annales Alainannici, Codex Modoetiensis, zum Jahr 911 bestätigt (Lendi 188): Purgbart comes et princeps Alamannorum iniusto iudicie ab Anshelmo censura inequitatis occisus omnibus viduv illius addemptis filiisque ipsius Purchardo et Vodalricho extra patrtam eiectis prediumque atque beneficium eius inter illos distribuerunt. Frater vera ipsius Adalbertus nobilisstmus atque iustissimus comes nutu episcopi Salomonis et quorundam aliorum interemptus est. Die Nachricht, dass der Graf Burchard und sein Bruder Adalbert 911 getötet wurden, findet sich in kürzerer Fassung auch in den Annales Laubacenses.
Aus der Perspektive des 11. Jahrhunderts hielt Hermann der Lahme das Schicksal Burchards mit etwas anderen Worten fest: Burchardus dux Alamanniae in conventu suo, orto tumultu, occisus est; pro quo Erchanger ducatum invasit (vgl. Bernoldi Chronicon, Annales Colonienses). Der Reichenauer Chronist sah also Burchard als dux von Alemannien, den Dukat als tradierbare Größe an. Unter dem Einfluß Hermanns und nach analogen Vorgängen in anderen Stammesgebieten des Ostfränkischen Reiches faßt die Forschung die Ereignisse von 911 als Scheitern eines ersten Versuches auf, in Alemannien das sogenannte jüngere Herzogtum zu errichten (zuletzt Maurer 36, Brunner, Goetz 17, Borst 210f., Bilgeri, Meyer-Marthaler 87; Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 205 f.).
Der Todestag Burchards ist nicht sicher bezeugt; ein Reichenauer Necrologeintrag vom 23. November (Necrologium Augiae Divitis 281), den man seit Dümmler (570 A. 1) auf Burchard bezogen hat, kann nach Forschungen Rappmanns Burchard nicht betreffen. Rappmann (vgl. Dümmler, loc. cit.) weist statt dessen auf den Eintrag des Weißenburger Necrologs zum 5.11.: Burghartus comes occius est hin (Mooyer).
Zwischen 889 und 911 wird durch einige Königsdiplome und "Privaturkunden" ein marchio bzw. comes Burchard von Rätien bezeugt (DD LdK Nrn. 20,38, danach W II Nr. 761, D LdK Nr. 65; ferner die neuzeitliche Fälschung UB St. Gallen Süd I Nr. 51); dieser fungierte offenbar auch als Vogt für die alemannisch-rätischen Besitzungen des mittelrheinischen Klosters Lorsch (BU I Nr. 86; dazu Zotz). Burchard steht in Intervenientengruppen wiederholt neben Graf Adalbert, den wir mit dem damaligen Amtswalter im Thurgau gleichsetzen können (DD LdK Nrn. 20, 65; Adalbert III). Da es auch einen Purchart marchio Thuringionum und einen Purchart filius Vualahonis gab (D LdK Nr. 20, vgl. weitere Nachweise von Kehr ebd. S. 302), ist bei anderen Diplomen mit Intervenienten (oder Zeugen) desselben Namens die Identifikation mit dem rätischen Magnaten problematisch (DD LdK Nrn. 23,44, das Falsifikat Nr. 82; vgl. Goetz 327 f. mit dem wohl unzutreffenden Hinweis auf D LdK Nr. 13; Borst 208). Dagegen dürfte der Bezug auf alemannische bzw. rätische Angelegenheiten bei weiteren Urkunden sicherstellen, dass mit einem primas regni (D Arn Nr. 111, dazu Schulze 330 mit A. 145) oder comes Burchard (W 11 Nr. 729; D LdK Nr. 45 mit Rottweil als Actumort: Purucharius dilectus comes noster) Burchard von Rätien gemeint war.
Der rätische Markgraf wird übereinstimmend mit dem Grafen in der Baar und Prätendenten der alemannischen "Herzogswürde" gleichgesetzt (zuletzt Maurer, Goetz, Borst, Bilgeri). Für diese Annahme sprechen die häufige Nachbarschaft Adalberts (III) in Intervenienten- und Zeugenreihen und die Beobachtung einer alemannisch-rätischen Doppelstellung auch bei Burchards Vorgänger Rudolf (I, II). Allerdings ist ungeklärt, wie Burchard zu seinem Amt in Rätien gelangen konnte. Rudolf (I, II), Graf im Zürichgau und dux Retianorum, gilt nach Forschungen Tellenbachs nicht mehr als Onkel Burchards (so noch Meyer-Marthaler 76), sondern als Angehöriger des WELFEN-Geschlechtes. Andererseits konnte die weithin angenommene Filiation Adalberts (II) "des Erlauchten" und seiner Nachkommen von Hunfrid von Rätien, einem Zeitgenossen KARLS DES GROSSEN, nicht erwiesen werden. Dass in der Umgebung Hunfrids mit Adalbert und Udalrich dieselben Namen wie in der Genealogie Adalberts (II) auftauchen (vgl. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs, bes. 228), dürfte für die Rekonstruktion eines HUNFRIDINGER-Geschlechts kaum ausreichen (bereits Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 8). Im Liber vitae von Brescia (Codice Necrologico-Liturgico Brescia 62) sind in einer Namengruppe, an deren Spitze wohl Adalbert (II) und Udalrich (V) stehen, ein weiterer Adelbertus und ein Burchardus aufgeführt. Damit könnten die Söhne Adalberts "des Erlauchten", also Burchard und Adalbert (III), gemeint gewesen sein.
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Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 444
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"Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter"

BURKHARD
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Necr. B 23.11. "Purchardus dux"

Die Bestimmung dieses Herzogs hat sich als äußerst schwierig erwiesen und bisher zu keinem endgültigen Ergebnis geführt, obwohl der Beleg seit Schmid, Die älteste Geschichte 1 Seite 321f. Anm. 188 und besonders Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 3 Seite 570 Anm. 1 mit jenem rätischen Grafen Burkhard I. in Verbindung gebracht wird, der im Jahre 911 bei seinem Versuch, die alemannische Herzogswürde zu erlangen, von einem Anselm zum Tode verurteilt wurde. Dieser Zuordnung folgen unter anderem auch Zeller, Salomo III. Seite 87 Anm. 2 und Meyer-Marthaler, Rätien Seite 74 Anm. 190; vgl. auch BM² 2071b. Gründe für diese Zuweisung lieferte jedoch nur Ludwig Schmid. Er zitierte aus dem Reichenauer Necrolog zwei Namen, die zum 23.11. eingetragen sind: "Purhardus dux. Anshelmus ob.", und schließt daraus, daß man "mit Rücksicht auf den mitgenannten Anshelm an jenen Markgrafen von Cur-Rätien" denken müsse, "welcher ... sich 911 zum Herzog von Alamannien hatte aufschwingen wollen und darum von Anshelms ... Hand ... gefallen ist". Der Autor suggeriert also durch das Zitieren der beiden Namen, daß beide Einträge zusammengehören und gibt so eine Hilfe zur Personenbestimmung. Ein Blick in die Handschrift zeigt aber, daß nicht nur der Name Anshelms von einer völlig anderen, späteren Hand als der des Herzogs eingetragen wurde, sondern auch ein weiterer Eintrag ("Eberhardus") zwischen jenem von Burkhard und Anshelm zu stehen kam. Dieser Sachverhalt hätte auch Schmid auffallen müssen, da er nach der Edition von Ferdinand Keller zitiert, in dessen 'Facsimile' der Handunterschied leicht festzustellen ist. Die Handschrift zeigt aber auch etwas anderes: Der Eintrag Burkhards stammt mit Sicherheit nicht von einer Schreiberhand des beginnenden 10. Jahrhunderts; es handelt sich vielmehr um eine Hand des späten 11. oder 12. Jahrhunderts. Dies wird auch durch den handschriftlichen Befund bestätigt, daß insgesamt vier Namen zum 23. und 24.11. von einer einzigen Schreiberhand herrühren, die aber nicht vor 1088 geschrieben haben kann, da unter ihnen auch der 1088 verstorbene Reichenauer Abt Ekkehard II. ist: "Purchardus dux, Eberhardus" (23.11.) und "Eggehardus abb, Ottegeba" (24.11.). Der sicherste Beweis aber, daß es sich nicht um Einträge des beginnenden 10. Jahrhunderts handelt, ergibt sich aus der Tatsache, daß die angesprochenen Einträge auf einem jener Blätter notiert wurden, die erst im späten 11. Jahrhundert an die Stelle der lange vorher verlorenen ursprünglichen Seiten in die Handschrift gelangten. Mit dem zum 23.11. genannten Herzog Burkhard kann nach all diesen Anhaltspunktzen nicht der rätische Markgraf Burkhard I. (+ 911) gemeint sein. Es ist auch höchst unwahrscheinlich, daß er zum Ende des 11. Jahrhunderts, also fast 200 Jahre nach seinem Tode, nachgetragen wurde, zumal aus dieser ähnliche Fälle in der Reichenauer Necrologführung nicht bekannt sind. Da nun der alemannische Landtag, auf dem das Urteil über den Markgrafen gefällt wurde, im Herbst stattfand und der reichenauer Necrologbeleg zum 23.11. nicht mit Burkhard I. in Verbindung gebracht werden kann, erlangt ein Vorschlag von Böhmer und Mühlbachern (BM² 2071b) an Wahrscheinlichkeit, daß Burkhard am 5.11. getötet wurde, sie hatten dabei das Weißenburger Necrolog im Blick, in welchem es Seite 38 heißt: "Burghartus com. occisus erst". Auch nach den Ausführungen von Maurer, Der Herzog von Schwaben Seite 176f. wäre es ungewöhnlich, daß Burkhards Tod im Weißenburger Necrolog notiert wurde; siehe auch Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 3 Seite 570 Anm. 1, Wellmer, Persönliches Memento Seite 93ff., bes. Seite 99 Anm. 22, Wollasch, Mönchtum Seite 67 Anm. 208 und Althoff, Unerkannte Zeugnisse Seite 391ff. Auch fügt sich der 5.11. gut in die Chronologie der Ereignisse ein: Erst am 24.9. war Ludwig das Kind gestorben, KONRAD I. aber bereits am 10.11. gewählt worden. Der im Reichenauer Necrolog zum 23.11. genannte Herzog Burkhard kann also keinem bekannten Herzog zugeordnet werden, ja, es ist bisher im 11. und 12. Jahrhundert nicht einmal ein Herzog dieses Namens bekannt. Allerdings ist neuerdings auf einen von Maurer entdeckten, aus spätmittelalterlicher Überlieferung stammenden Beleg eines "Burchardus dux dictus de Nagelton" und einer "ducissa nomine Swanila" hinzuweisen, die bis jetzt aber nicht mit unserem Beleg in beziehung zu bringen sind; vgl. Maurer, Burchardus dux dictus de Nagelton. Erwähnenswert in diesem Zusamemnhang ist vielleicht folgender Befund: Zwei der vier oben genannten und im Necrolog zum 23. bzz. 24.11. von einer einzigen Hand eingetragenen Namen finden sich als Marginalnotiz in jenem dem jüngeren Totenbuch vorgebundenen Reichenauer Martyrolog zum 24.11. (fol. 152v). Auf Grund der frühneuzeitlichen Seitenbeschneidung sind die Namen jedoch nur noch unvollständig erhalten, doch könnte der Eintrag von einer Schreiberhand wie folgt rekonstruiert werden:

"[Eg]gehardvs
[abba] et Eberhardvs
[com]es".

Sowohl im Necrolog als auch in der Randnotiz kann der Abt eindeutig mit dem Reichenauer Abt Ekkehard II. (+ 24.11.1088) identifiziert werden. Eine Ergänzung bietet eventuell lediglich der Grafentitel Eberhards in der Notiz im Martyrolog, ansonsten gilt auch hier, daß ein am 23. oder 24.11. gestorbener Eberhard unbekannt ist. Es ist weiterhin bemerkensweert, daß Burkhard, Eberhard und Ekkehard Namen tragen, die die typischen Leitnamen jenes Geschlechts ausmachten, dem auch Abt Ekkehard angehörte, nämlich der NELLENBURGER; zu ihrem Leitnamen Eberhard siehe auch neuerdings Maurer, Eberhard Seite 290. Sowohl Ekkehards Großvater Eppo, als auch sein Vater Eberhard der Selige sowie einer seiner Brüder, der 1075 in der Schlacht an der Unstrut fiel, hießen Eberhard. Burkhard nannte sich ein Onkel des Abtes und einer seiner Brüder (Graf Burkhard), der erst um 1105 starb; vgl. Hils, Die Grafen von Nellenburg. Zwar fallen die bekannten Todestage der genannten NELLENBURGER auf andere Tage, doch ist ein 'Familieneintrag' durchaus möglich, der außer Abt Ekkehard die Personen als Lebende aufführt.
Stälin Paul Friedrich: Seite 127,175
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"Geschichte Württembergs"

Zuerst strebte hier nach der herzoglichen Gewalt Burchard, Urenkel eines Hunfrid, der unter KARL DEM GROSSEN und LUDWIG DEM FROMMEN die rätische Mark verwaltet hatte, selbst auch Markgraf von Rätien, im Jahre 889 als Graf in der Baar genannt. Mit seinem Bruder Adalbert hatte er in den Zeiten Kaiser ARNULFS und König Ludwigs zu den angesehensten schwäbischen Grafen gezählt. Allein er unterlag im Jahre 911: "nach dem ungerechten Urteilsspruch eines gewissen Anselm", vielleicht eines Ahnherrn der Tübinger Pfalzgrafen, wurde er, "der Graf und Fürst der Alamannen", wie sich ein Burchardund seiner Familie geneigter St. Gallener Zeitgenosse der Begebenheit etwas dunkel ausdrückt, "unter dem Vorwurf der Bedrückung getötet", während er zufolge dem Bericht des ziemlich jüngeren Hermann von Reichenau auf einem Landtag, den er abhielt, in wildem Volksgetümmel erschlagen worden wäre. Auch seine ganze Familie traf schwere Verfolgung. Seine Söhne Burchard und Ulrich wurden des Landes verwiesen, ihre Eigengüter sowohl als ihre Lehen unter die Gegner verteilt, seine Witwe wurde aller Güter entsetzt, sein Bruder Adalbert, der wegen seiner Gerechtigkeitsliebe allgemein geachtet war, erlitt auf Anstiften besonders des Bischofs Salomo den Tod. Selbst die Schwiegermutter des jüngeren Burchard verlor, auf falsche Zeugnisse hin als Hochverräterin verurteilt, ihre ganze Habe.

Dümmler Ernst: Band II Seite 566-567
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"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

Erst am Ende der Regierung Ludwigs versuchte auch in Schwaben einer der mächtigsten unter den Großen des Landes dem Beispiel zu folgen, welches Adalbert mit unglücklichem, Arnolf mit glücklichem Erfolg ihm gegeben hatten. Burchard, der Sohn Adalberts und Urenkel eines Hunfrid, der unter KARL DEM GROSSEN und LUDWIG DEM FROMMEN die rätische Mark verwaltete, ebenfalls Markgraf von Rätien oder Churwalschen und Graf im Baar erscheint mit seinem Bruder Adalbert, dem Grafen vom Scherragau und Thurgau zusammen unter der späteren Regierung ARNOLFS sowie unter seinem Sohne als einer der angesehnsten alamannischen Grafen. Er wird in den Urkunden Ludwigs des Kindes mit Auszeichnung erwähnt und erhielt von ihm die Abtei Pfäfers zur Nutznießung, die er jedoch bald wieder dem Altbischof Salomon abtrat.
Seine ehrgeizigen Bestrebungen führten zu einem gewaltsamen Ende: auf einem schwäbischen Landtage im Herbst des Jahres 911 wurde Burchard, der Graf und Fürst der Alamannen, wie ihn der Jahrbuchschreiber nennt, nach dem ungerechten Urteil eines gewissen Anselm getötet, nach anderen Angaben in wildem Volksgetümmel erschlagen. Seiner Witwe wurden alle ihre Güter entzogen, seine Söhne Burchard und Udalrich des Landes verwiesen, ihre Eigengüter sowohl als ihre Lehen unter die Gegner verteilt. Sein Bruder Adalbert, der Graf vom Thurgau wegen seiner Gerechtigkeitsliebe allgemein geachtet, erlitt auf Anstiften des Bischofs Salomo und anderer Feinde gleichfalls den Tod. Sogar der Schwiegermutter des jüngeren Burchard, Gisla, wurden, während sie auf einer Wallfahrt nach Rom begriffen war, alle ihre Besitzungen genommen und verteilt. Nach ihrer Heimkehr rechtfertigte man dies Verfahren in der schmählichzen Weise durch falsche Zeugnisse und verurteilte auf einer Versammlung zu Bodman daraufhin die Beraubte nachträglich als Hochverräterin.

Rogge, Helmuth: Seite 15-20
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"Das Verbrechen des Mordes begangen an weltlichen deutschen Fürsten in der Zeit von 911 bis 1056."

Als Ludwig das Kind seine Tage beschloß, lag die Macht des Reiches tief darnieder. Von außen war es von Feinden bestürmt, im Innern durch heftige Bewegungen in den mächtig empordrängenden Herzogtümern erschüttert. Als KONRAD I. durch die Wahl der Franken und Bayern im November des Jahres 911 zum deutschen König erhoben wurde, führten diese Bewegungen in Schwaben zu schweren Gewalttaten. Ihr erstes Opfer wurde Markgraf Burchard von Rätien mit seiner Familie [Comes et princeps Alamannorum nennt ihn die St. Galler Überlieferung. (Ann. Alamann. ad a. 911, red. 2, her. v. C. Henking, Mitth. z. vaterl. Gesch., her. v. histor. Ver. in St. Gallen, XIX, 1884, 260), dux Alammaniae die Reichenauer (Herimanni Augiens. chronic. ad a. 911, MG. SS V, p. 112; 9). In der Urkunde Bischof Salomos von Konstanz für St. Gallen v. 28. XII. 909 heißt er Herzog. Siehe Reg. episcopor. Constnt. 517-1496, her. v. d. Badischen hist. Kommission (Innsbruck 1886 ff.) I, 34 nr 275. Vergl. über ihn Dümmler, Geschichte des ostfränkischen Reiches (2. Auflage Leipzig 1887f.) III 569 mit nr. 2 und Waitz VG, V² 57f. Über seine Herkunft und Familie vergl. noch bes. Witte, Die älteren Hohenzollern und ihre Beziehungen z. Elsaß (Straßburg 1895) Seite 82.].
Die Alemannischen Annalen erzählen, daß er injusto judicio von Anselm, vermutlich einem schwäbischen Grafen, censura inaequitatis getötet wurde, während seine Witwe aller Güter beraubt, seine Söhne Burchard und Ulrich aus dem Lande gejagt, und sein Allod und ehen unter seine Nachfolger verteilt wurden. Aus dieser Nachricht der Alemannischen Annalen sind die weitgehendsten Schlüsse gezogen worden, insbesondere hat man aus ihr gefolgert, daß Burchard nach der Herzogswürde für sich und seine Familie gestrebt habe. Dabei habe er den Widerstand der Großen des Landes gefunden und sei wegen Hochverrats angeklagt und hingerichtet worden.
Eine soclhe Deutung mag im Hinblick auf die mächtige Stellung des Markgrafen und das Verhältnis, in dem damals die Herzogtümer zum Reiche standen, nahe liegen, eine unbefangene Betrachtung der Quelle vermag aber diese Auffassung nicht zu rechtfertigen. Die alemannischen Annalen sprechen weder von einem Streben Burchardsnach der Herzogswürde, noch von einer Anklage der schwäbischen Großen, noch von einer Verurteilung zum Tode oder gar einer solchen durch Anselm [Nach Baumann ist die hervorragende Beteiligung des Grafen Erchanger so gut wie erwiesen. Erchanger sei als Pfalzgraf in Schwaben in erster Linie befugt gewesen, die Aburteilung Burchardswegen Hochverrats vorzunehmen. Er habe aber als sein oberster Ankläger nicht zugleich sein Richter sein können und deshalb "das Richteramt jenem Anselm, der zweifelsohne ein Graf war", ¼bertragen. Anselm erscheint aber in den Alemann. Annalen nicht als Richter, sondern als Töter des Markgrafen oder als Vollzieher des Urteils, wenn man so will. Das betont auch Waitz (VG V, 58 nr. 5). Hier liegt derselbe Fehler vor wie bei D¼mmler, Roth von Schreckenstein und Witte, die das "injusto judicio" ungerechtfertigter Anselm verbanden. Es kommt hier höchstens in Frage, was Rosenstock meint, daß Anselm nach altem Recht etwa Ankläger und Vollstrecker in einer Person gewesen ist. (A.a.O., Seite 20.)]. Die Worte "imjusto judicio" und "censura inaequitatis" gaben den Anlaß zu solchen Erklärungen und Vermutungen. Sie wurden in den meisten Fällen nicht richtig verstanden. "Injusto judicio" kann hier nur bedeuten: In anfechtbarem, nicht rechtskräftigem Verfahren, nicht etwa: Durch ungerechtes Urteil. Die Beziehung der Wendung "censura inaequitatis" auf Burchard erscheint als die allein mögliche, nicht aber die Übersetzung mit "wegen des Vorwurfes der Überhebung". Inaequitatis bedeutet von vornherein nur "Unbilligkeit", "Ungerechtigkeit". Man hat neuerdings darauf hingewiesen, daß dem Vorwurf der Überhebung gegen Burchardpassend gegenübertritt "seines Bruders Adalbert Bezeichnung als justissimus comes, als dessen, der mit ins Verderben stürzt, obwohl er sich sozusagen nichts herausgenommen hat. Dieser Hinweis ist zweifellos richtig. Aber dem Versuch, hieraus abzuleiten, daß Burchard nach der Herzogswürde gestrebt habe, Adalbert aber nicht, daß deswegen der Annalist dem mächtigeren der beiden ermordeten Brüder jedes anerkennende Wort versagt, dem jüngeren aber zugebilligt habe, muß entgegengetreten werden. Wir wissen im Gegenteil, daß Burchard die Herzogswürde tatsächlich besessen hat. Es ist möglich oder sogar wahrscheinlich, daß sie für ihn mehr einen Titel als tatsächliche Herzogsgewalt und -rechte bedeutet habe. Die Grundlage seiner Macht wird in der Markgrafschaft oder Grafschaft gelegen haben. Erw ar ursprünglich zweifellos ein "primus inter pares". Im Besitze alter und neuer oder auch angemaßter Macht hat er sich vielleicht durch herrisches Wesen, harte, ungerechte oder willkürliche Maßnahmen und Gewalttaten verhaßt gemacht, wie wir es unzählige Male im früheren Mittelalter wiederfinden. Dagegen richtete sich dann der Vorwurf der "inaequitatis". Dies führte seinen Surz herbei. Es ist wahrscheinlich, daß sich eine allgemeine Verschwörung der schwäbischen Großen unter Bischof Salomos, vielleicht auch unter Erchangers Führung bildete, um den Markgrafen und seine ganze Familie unter dem Schein eines richerlichen Verfahrens zu vernichten. Dies war das "injustum judicium" der Alemannischen Annalen. Es ist möglich, daß die Klage wegen "reatus majestatis" hierzu als Vorwand gedient hat. Die Beraubung der Witwe und die Verbannung der Söhne würden darauf hinweisen. Die hiermit in Zusammenhang stehende Ermordung des Bruders im selben Jahre zeigt aber deutlich, wie unvollkommen offene Gewalt durch gerichtliches Verfahren in dem Vorgehen gegen die BURCHARDINGER verdeckt war. Diese Auffassung erhält eine Stütze in einer kurzen Nachricht des Hermann von Reichenau, die besagt, daß Burchard auf einer von ihm einberufenen Versammlung bei einem Tumult erschlagen worden sei. Es läßt sich denken, daß dieser Tumult von den Verschwörern zur Vollbringung der Mordtat provoziert war [Dem Bilde, das Rosenstock von dieser Versammlung entwirft, kann ich nicht zustimmen. Er spricht von einem herzoglichen Landtag und der Konstituierung eines selbständigen Gerichts durch "die scheinbarBurkhards Pflichtigen", die ihn "vor ihr Ding" stellten. Von alledem ist uns nichts übnerliefert. Ein geordneter Rechtsgang - auch in dieser Form - kann nicht stattgefunden haben. - Hauck versteigt sich zu der Behauptung: "Er wurde in der Volksversammlung, die seine Würde anerkennen sollte, getötet".]. Mit Recht hat man diese Nachricht der der Annalen nachgestellt, da sie über 100 Jahre nach den Ereignissen niedergeschrieben wurde. Soviel geht aber aus ihr klar hervor, daß man in Reichenau, in nächster Nähe von St. Gallen, von einer Verurteilung Burchards zum Tode wegen hochverräterischer Bestrebungen nichts gewußt hat.
Die Tat geschah vermutlich in den Novembertagen des Jahres 911. Die Vertreibung und Beraubung der Familie des Getöteten folgte nach [Die Verurteilung der Schwiegermutter Burchards des Jüngeren, Gisela, auf der Pfalz Bodmann wegen Hochverrats geschah auf Grund falscher Zeugnisse, um das gewalttätige und rechtswidrige Vorgehen nachträglich zu legitimieren.].

Holtzmann Robert: Seite 42
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"Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"

Tatsächlich finden wir denn auch in Schwaben zwei Geschlechter, die um das werdende Herzogtum rangen, die ALAHOLFINGER aus dem Lande nördlich des Bodensees und die HUNFRIDINGER aus Rätien, Nachkommen jenes Markgrafen Hunfrid, dessen wir schon einmal gedachten. Hunfrids Urenkel Burchard I. gehörte um die Jahrhundertwende zu den mächtigsten Herren in Schwaben. Als er aber nach dem Herzogtum griff, stellten sich ihm die ALAHOLFINGER entgegen. Auch bei der schwäbischen Geistlichkeit, deren Haupt der gebildete und tatkräftige Bischof Salomon III. von Konstanz war, stieß Burchard auf Gegnerschaft, wie die Geistlichkeit überhaupt die Bildung der Herzogtümer zu unterbinden suchte. Und als Burchard im Jahre 911 wirklich, auf seine Anhänger gestützt, die Herzogswürde über ganz Schwaben übernahm, unterlag er. Er wurde auf einem schwäbischen Landtag vor Gericht gestellt, verurteilt und hingerichtet, seine Söhne Burchard II. und Udalrich des Landes verwiesen.

882
1. oo 2. Liutgard von Sachsen, Tochter des Liudolf dux (Nach Decker-Hauff)
840/50-17.11.885

867
1. oo Ludwig der Jüngere König von Ostfranken
835-20.1.882

Kinder:
1. Ehe

Burchard II.
883/84-28.4.926

Udalrich
884/85-30.9.

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Aufzählungszeichen  Bekannte Ereignisse in seinem Leben waren:

• Beruf: Graf im Thurgau und der Baar.

• Beruf: Herzog von Schwaben, 0909-0911.

• Beruf: Markgraf von Rätien.


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Burchard heiratete Liutgard VON SACHSEN, Tochter von Graf Liudolf VON SACHSEN und Gräfin Oda, im Jahr 0882. (Liutgard VON SACHSEN wurde geboren im Jahr 0840-0850 und starb am 17. Nov. 0885.)




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