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SCHÄFER, Johann Peter
(1732-1787)
SCHREIBER, Wilhelmine
(1736-1773)
SCHUPPENER, Johann Georg
(1754-1827)
SCHÄFER, Anna Katharina
(1760-1825)
SCHUPPENER, Johann Heinrich
(1792-1873)

 

Familienverbindungen

Ehepartner/Kinder:
1. SCHÄFER, Marie Katharina

SCHUPPENER, Johann Heinrich 53,54,265

  • Geboren: 24. Okt. 1792, Puderbach, Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen
  • Ehe (1): SCHÄFER, Marie Katharina am 4. Apr. 1819
  • Gestorben: 19. Jun. 1873, Puderbach in "Siecherhof", Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen im Alter von 80 Jahren

Aufzählungszeichen   seine Todesursache war Altersschwäche.

Aufzählungszeichen   Ein Alternativ- oder Ehename von Johann war der Sicherhöfer.

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Aufzählungszeichen  Allgemeine Notizen:

GEBURT: andere Quellen geben sein Geburtsdatum mit 24.10.1782 an.

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Aufzählungszeichen  Bekannte Ereignisse in seinem Leben waren:

• Beruf: Schulze, Schmiedemeister: Puderbach, Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen.


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Johann heiratete Marie Katharina SCHÄFER, Tochter von Johann Jost SCHÄFER und Anna Katharina SCHREIBER, am 4. Apr. 1819. (Marie Katharina SCHÄFER wurde geboren am 11. Sep. 1797 in Puderbach in "Siecherhof", Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen und starb am 19. Feb. 1875 in Puderbach in "Siecherhof", Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen.)


Aufzählungszeichen  Ehenotizen:

Zeitschrift Wittgenstein 1971, Heft 2, Seite 64
"Am 3. März 1819 wurde zwischen Maria Katharina Schäfer und Johann Henrich Schuppener ein Ehevertrag abgeschlossen. Die Mutter, Witwe Maria Katharina Schäfer, sicherte den Brautleuten an Hand ihres Übertragbriefes vom 4. November 1790 alle Gebäude, die dazu gehörenden Lehnsgüter und sämtliches Mobiliar zu, insbesondere den Hof und das Haus, den Garten daran, die obere Wiese und den Bleichplatz am Wasser als ihres Hauses Nachfolger. Dafür sollten sie den anderen Kindern geben: 3 Mötte Backfrucht, 2 Ohm Bier oder 8 fl., eine Kuh, ein trachtbar Rind, ein Schwein oder 15 fl., den verhältnismäßigen Anteil an vorhandenem Geld und das gesetzliche Erbteil der vorhandenen zu verteilenden Erbgrundstücke. Die vorhandenen Schulden mußten die Brautleute übernehmen und den übrigen Kindern den Aus- und Eingang bis zu ihrer Versorgung gestatten."



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